Die Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Euerbach soll geändert werden und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Änderungen betreffen den Friedhof Sömmersdorf und sind durch die Kündigung der Firma, die bisher auf dem Friedhof tätig war, notwendig geworden.
Geändert werden sollen:
§ 7 Der Friedhofsdienst
Das Reinigen und Umkleiden von Leichen sind in den Gemeindefriedhöfen Euerbach, Obbach und Sömmersdorf von einem fachlich geeigneten Bestattungsunternehmen durchführen zu lassen. Die Arbeiten sind vom Totensorgepflichtigen zu beauftragen.
§ 8 Leichenträger
Der Transport von Leichen sowie der Begleiterdienst bei Überführungen sind in den Gemeindefriedhöfen Euerbach, Obbach und Sömmersdorf von einem fachlich geeigneten Bestattungsunternehmen durchführen zu lassen. Die Arbeiten sind vom Totensorgepflichtigen zu beauftragen.
Der Transport vom Leichenhaus zum Grab kann auch durch andere Personen durchgeführt werden.
§ 9 Friedhofswärter
Der Grabaushub und die unmittelbare Wahrnehmung der mit dem Friedhofsbetrieb verbundenen Aufgaben sind in den Gemeindefriedhöfen Euerbach, Obbach und Sömmersdorf von einem fachlich geeigneten Bestattungsunternehmen durchführen zu lassen. Die Arbeiten sind vom Totensorgepflichtigen zu beauftragen.
§ 23 Allgemeines
(1) Die Bestattung wird in den Gemeindefriedhöfen Euerbach, Obbach und Sömmersdorf durch ein fachlich geeignetes Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Der Gemeinderat beschließt die vorgetragen Änderungen der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Euerbach als vier Satzung zur Änderung.
Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung zu veröffentlichen.