Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme der Gemeinde Geldersheim; Stellungnahme nach §§ 4, 4a BauGB als Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt für den Gemeindeteil Geldersheim eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §136 f. Baugesetzbuch durchzuführen.
Die Gemeinde Euerbach hat nach § 139 i.V.m. §§ 4, 4a BauGB als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme soweit durch die Sanierung Belange berührt werden.
Die Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden:
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