Die Bauherren planen den Abbruch der vorhandenen Terrassenüberdachung und die Neuerrichtung an das bestehende Wohnhaus sowie die Errichtung eines Sichtschutzzaunes.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Heimbach".
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 3.8 festgesetzt, dass Einfriedungen nur eine Höhe von 1,10 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben dürfen.
Die vorhandene Grundstückseinfassung, besteht in Angrenzung zur Von-Hutten-Straße aus einer 50 cm hohen Betonmauer.
Auf einer Länge von 8,75m soll ein 2 m hoher Metallgitterzaun auf der bestehenden Grundstückseinfassung errichtet werden, wodurch sich in diesem Teilbereich zur Straße eine Einfriedungshöhe von 2,50 m zur OK Gehweg ergibt.
Aufgrund dessen wird die folgende Befreiung beantragt:
- Zaunhöhe: die geplante Zaunhöhe beträgt 2,50 m.
Der Abbruch und die Neuerrichtung der Terrassenüberdachung ist verfahrensfrei möglich, die Einhaltung der der Abstandsflächen liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Es liegen nicht alle Nachbarunterschriften vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ab Gehsteig-Oberkante zugestimmt.