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öffentlich


Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weihersgraben II" mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes (8.Änderung) der Gemeinde Euerbach für den Gemeindeteil Sömmersdorf; Überleitungsbeschluss



Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weihersgraben II" für ein Wohngebiet am östlichen Ortsrand von Sömmersdorf beschlossen. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 23.01.2021 im Gemeindeblatt Nummer 15 der Gemeinde Euerbach ortsüblich bekannt gemacht.

Die Einführung des § 13b BauGB im Jahr 2017 hatte das Ziel die Ausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich zu erleichtern, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken.

Nach einer Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass die Regelungen des § 13b BauGB gegen Unionsrecht verstoßen und somit nicht angewendet werden dürfen.

Um unserem Planungsauftrag gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung eine Überführung aller 13b-Verfahren ins sog. "Regelverfahren". Weiterhin empfehlen wir die Verfahren jeweils komplett von vorne zu starten, unabhängig vom derzeitigen Planungsstadium.

Das Landratsamt Schweinfurt teilt die Einschätzung hierzu.

Dies führt nach aktueller Lage zu folgenden Auswirkungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens:

  • Anwendung der Eingriffsregelung mit dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
  • Erstellung eines Umweltberichtes
  • Sofern der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, eigenständiges Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (bei 13b-Verfahren als formlose Berichtigung möglich). Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung.

Zusätzlich empfehlen wir aus Gründen der Rechtssicherheit
  • Neufassung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan im Regelverfahren
  • Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit Bebauungsplan


Das Büro Bautechnik Kirchner, Oerlenbach-Ebenhausen, informiert in der Sitzung ergänzend über die weitere Vorgehensweise.
 

Beschluss:

"Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Gerichtsurteils des BVerwG vom 18.07.2023 zu Bauleitplanverfahren im Rahmen von § 13b BauGB, das Bauleitplanverfahren zum Baugebiet ""Am Weihersgraben II" mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes (8.Änderung) der Gemeinde Euerbach für den Gemeindeteil Sömmersdorf" in ein Regelverfahren zu überführen.

Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten."
 

 

 



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Tel.: 09726 9155-0
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