zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss



Sachvortrag:

Nach Art. 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) führt den Vorsitz in Ausschüssen der Erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied. Dies gilt nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss.

Nach Art. 103 Abs. 2 GO bildet der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.

Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung.

Durch das Ausscheiden von Frau Sandra Raditsch aus dem Gemeinderat ist ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.
 

Beschluss:


Der Gemeinderat bestimmt Herrn Moritz Hutter zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
 

 

 



nach oben
Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1, 97502 Euerbach
Tel.: 09726 9155-0
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1 · 97502 Euerbach · Tel.: 09726 9155-0 · gemeinde@euerbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung