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öffentlich


8.Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach; Änderungsbeschluss



Sachvortrag:

SACH- UND RECHTSLAGE:
Die Gemeinde Euerbach besitzt einen vom Landratsamt Schweinfurt genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrmals geändert wurde. Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens wurde ein Landschaftsplan integriert.
 
Der Gemeinde Euerbach liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Unternehmens zur Betriebserweiterung vor. Aufgrund fehlender Flächenalternativen soll hierfür am nördlichen Rand des best. Gewerbegebietes "Niederwerrner Weg" ein Bebauungsplan im derzeitigen Außenbereich aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbenutzung zu schaffen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich keine Baufläche dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll die Darstellung von "Gewerbegebiet" und "Mischgebiet" erfolgen.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Änderungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:



Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III" für den Gemeindeteil Euerbach erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach vom Vorhabenträger beauftragt.

Beschluss:

 
A)   ÄNDERUNGSBESCHLUSS
 
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach, im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III", die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt:
 
-       Darstellung von insgesamt ca. 1,99 ha Fläche "Gewerbegebiet" sowie "Mischgebiet". Das Areal beinhaltet ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 1784, 1784/1, 1785, 1786 und 1793/2 der Gemarkung Euerbach. Das Änderungsgebiet erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Nordrand des best. Gewerbegebietes "Niederwerrner Weg".

Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort Euerbach. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
 

 

 



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Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1, 97502 Euerbach
Tel.: 09726 9155-0
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
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