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öffentlich


Bauangelegenheiten: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Errichtung eines Stellplatzes auf Fl. Nr. 451/1 der Gem. Obbach (Am Sand 2)



Sachvortrag:

Die Bauherren möchten auf dem Flurstück 451/1 einen weiteren Stellplatz errichten.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Beetäcker Teil 1".

Im Bebauungsplan ist unter A4a festgesetzt, dass Stellplätze und Garage immer mit 5 - 7 Metern uneingefriedetem Stauraum zur Straßenbegrenzungslinie zu errichten sind.
Die Bauherren beantragen hierfür die Befreiung, da der Stellplatz direkt an der Grundstücksgrenze, im Anschluss an den vorhandenen Stauraum der bereits vorhandenen Garage errichtet werden soll.

Des Weiteren wir die Baugrenze nicht eingehalten. Die Bauherren beantragen auch hierfür die Befreiung von den Festsetzungen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
 

 

 



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Gemeinde Euerbach
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Tel.: 09726 9155-0
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