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öffentlich


Bauplangenehmigung: Kernsanierung eines Zweifamilienhauses, Abbruch der Garage und Errichtung eines Carports auf Fl. Nr. 832 Gem. Obbach (Von-Henneberg-Str. 30)



Sachvortrag:

Die Bauherren planen die Kernsanierung des bestehenden Zweifamilienhauses sowie den Abbruch der bestehenden Doppelgarage und Errichtung eines Carports

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Heimbach" und widerspricht folgenden Festsetzungen:

Festsetzung 2.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen:

Der geplante Carport befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Festsetzung 3.8 Einfriedungen an Straßen, Wegen und Plätzen dürfen eine Höhe von 1,10 m über Gehsteig Oberkante nicht übersteigen.

Die Höhe der geplanten Einfriedung soll 1,80 m betragen

Festsetzung nach der Garagen- und Stellplatzverordnung: zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein

Der Abstand zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche beträgt 1,49 m bis 1,00 m.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.
 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
 

 

 



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