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öffentlich


Zuschussantrag; TSV Obbach



Sachvortrag:

Mit E-Mail vom 11.09.2023 hat der TSV Obbach mitgeteilt, dass aufgrund von Schäden am Dach des Sportheimes (Garagenbereich), eine Reparatur erforderlich ist. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich voraussichtlich auf ca. 6.300,00 €. Der TSV Obbach bittet um Förderung gem. Beschluss vom 19.05.1995.

Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.
 

Beschluss:

Dem TSV Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die o. g. Reparatur gewährt. Der voraussichtliche Förderbetrag liegt bei einer Höhe von 315,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden.
 

 

 



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Tel.: 09726 9155-0
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