Die Bauherren möchten auf dem Flurstück 195 ein Carport mit einer Größe von 5,50 x 5,00 m und einer Höhe von 2,80 m auf dem bestehende Stellplatz errichten um die Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen zu schützen und ein unbefugtes Betreten des Grundstücks zu verhindern.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Weihergraben".
Die Bauherren beantragen die Befreiungen für folgende Festsetzungen des Bebauungsplans
- Dachform und Dachneigung des Carports. Flachdach mit 0° anstelle eines Satteldaches
- Dacheindeckung. Anthrazitfarbenes Aluminium um anstelle von roten oder rotbraunen Dachziegeln.
- Überschreitung der nördlichen Baugrenze
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.