Die Bauherrin plant die Errichtung eines Garagenanbaus an die bestehende Garage.
Der Garagenanbau befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich und soll mit einem Flachdach mit Bitumenabdichtung errichtet werden. Die Ausbildung eines Satteldaches erfordert den vollständigen Rückbau des Bestands und einen kompletten Dachneubau und stellt einen unzumutbaren Härtefall dar.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Altfeldweg" und widerspricht folgenden Festsetzungen:
Festsetzung A6 Buchstabe b: Flachdächer sind unzulässig
Festsetzung A6 Buchstab i: Dacheindeckungen naturrote Ziegeln oder Betondachsteine
Die Bauherrin beantragt die Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen.
Die Zustimmungen der Nachbarn liegen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.