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öffentlich


Bauleitverfahren "Am alten Flugplatz" Gemeinde Geldersheim; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim am 10.02.2023 bekannt gemacht.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.11.2023 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Am alten Flugplatz".

Die Projektunterlagen können während der Beteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter dem Link: https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen und abgerufen werden.
 

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.
 


 



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Tel.: 09726 9155-0
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