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öffentlich


Bebauungsplan "Am Steigholz" mit 6.Änderung des Bebauungsplanes "Altfeldweg" und 3.Änderung des Bebauungsplanes "Altfeldweg II" für jeweils einen Teilbereich mit integrierter Grünordnung; Information und weitere Vorgehensweise



Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach hat mit Beschluss vom 18.10.2022 den Bebauungsplan "Am Steigholz" mit 6.Änderung des Bebauungsplanes "Altfeldweg" und 3.Änderung des Bebauungsplanes "Altfeldweg II" für jeweils einen Teilbereich mit integrierter Grünordnung als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wurde ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgenden des § 215 Abs. 1 BauGB wurde bei der Veröffentlichung im Gemeindeblatt Nummer 23 vom 25. November 2022 hingewiesen. Der Verfahrensfehler ist nach Ablauf der einjährigen Rügefrist seit Bekanntmachung nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich.

Das Büro Bautechnik Kirchner, Oerlenbach-Ebenhausen, Herr Matthias Kirchner, stellt in der Sitzung die weiteren Schritte vor.

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
Die Erschließungsplanung ist fertig bis auf das Regenrückehaltebecken und das Wasserrecht.

Das Büro Kirchner stellt die Lage des Regenrückhaltebeckens vor.

Es werden drei Standorte/alternativen vorgestellt.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat spricht sich für die "unterirdische Bauweise" aus.
Die Kosten für die Erdarbeiten sind bei allen drei Varianten/Standorten gleich.
Es kommen beim Standort 3 nur die Produktionskosten vorn rund 150.000 Euro bis 190.000 Euro (geschätzt) dazu.
Das sind Mehrkosten von rund 5.000 Euro bis 6.000 Euro pro Bauplatz aus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16



Der Gemeinderat spricht sich für Standort 3 (auf der Schäferwiese) aus.
 

 

 



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