zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme der Gemeinde Geldersheim; Stellungnahme nach §§ 4, 4a BauGB als Träger öffentlicher Belange



Sachvortrag:

Die Gemeinde Geldersheim beabsichtigt für den Gemeindeteil Geldersheim eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §136 f. Baugesetzbuch durchzuführen.

Die Gemeinde Euerbach hat nach § 139 i.V.m. §§ 4, 4a BauGB als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme soweit durch die Sanierung Belange berührt werden.

Die Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden:
 

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme nicht berührt.
 

 

 



nach oben
Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1, 97502 Euerbach
Tel.: 09726 9155-0
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1 · 97502 Euerbach · Tel.: 09726 9155-0 · gemeinde@euerbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung