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öffentlich


Erweiterung und 2.Änderung des Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III" im Gemeindeteil Euerbach; Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag:

Zur Expansion (Produktionshallen, Bürogebäude) eines im Euerbacher Gewerbegebiet "Niederwerrner Weg" angesiedelten Betriebes, ist die Erweiterung des Betriebsgeländes erforderlich. Der Gemeinde Euerbach liegt diesbezüglich ein Antrag des Unternehmens zur Aufstellung bzw. Anpassung des für den Betriebsstandort maßgeblichen Bebauungsplanes vor, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Erschließung und Bebauung des Areals zu schaffen. Das Plangebiet schließt nördlich an den räumlichen Geltungsbereich des am 05. Juni 2009 in Kraft getretenen Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III" an. Das Erweiterungsgebiet beinhaltet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
Da es sich um einen Außenbereich handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
 
Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
 
 
Da die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt etc.) des Areals aktuell nicht gesichert ist, ist zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde Euerbach der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorgesehen, in dem der Bauwillige erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit und in der Lage ist und sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.
 
 
 
 
 
 
Durch die vorgesehene Erweiterung des Betriebsgeländes, werden bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Ausgleichsfläche (Randeingrünung) festgesetzte Grundstücksteile überplant. Für das hiervon betroffene Gebiet müssen somit die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III" liegenden Flächen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens angepasst werden (2. Änderung).
 
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt. Das Vorhaben wird dem Gemeinderat anhand einer Konzeptskizze erläutert.
 

Beschluss:

 
A)     AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Die Gemeinde Euerbach beschließt, im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, die Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III", zur Realisierung eines gewerblich nutzbaren Areals im nördlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet "Niederwerrner Weg" im Gemeindeteil Euerbach.
 
Der etwa 1,99 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet die folgenden Grundstücke der Gemarkung Euerbach, ganz oder teilweise:
 
Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort "Niederwerrner Weg". Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden (Bauherrn) zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
 

 

 



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Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1, 97502 Euerbach
Tel.: 09726 9155-0
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
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