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öffentlich


Förderrichtlinie der Gemeinde Euerbach zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers



Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers beschlossen und diese in der Sitzung am 13.12.2022 für das Jahr 2023 verlängert.

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Förderrichtlinie mit der Sitzungsladung übersandt.

Im Haushaltsjahr 2024 sollen aus heutiger Sicht Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Förderbetrages bei Photovoltaikanlagen beträgt für jedes angefangene kWp 50 € (maximal 500 €). Die Förderung ist auf 10 kWp begrenzt.

Die Höhe des Förderbetrages bei Batteriespeichern beträgt pauschal 250 €.

Die Vorsitzende wird in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand informieren.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt weiterhin die vorliegende Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers für das Haushaltsjahr 2024. Es werden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 30.000 € im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.
 

 

 



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