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öffentlich


Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Nichteinhaltung der Baugrenze bei Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/4 Gem Euerbach (Altfeldring 41)



Sachvortrag:

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Carports.

Der Carport ist mit einer Größe von 3,00 x 5,00m und einer Höhe von ca. 2,20m geplant.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Altfeldweg II".

Der geplante Carport liegt außerhalb der für Garagen, Nebengebäude und Gebäude vorgesehenen Baugrenzen und Baulinien.

Der Carport ist über dem bereits vorhandenen Stellplatz an der nordwestlichen Hausmauer geplant.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.
 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
 

 

 



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Gemeinde Euerbach
Rathausplatz 1, 97502 Euerbach
Tel.: 09726 9155-0
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
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