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öffentlich


Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Gartenzaunes auf Fl.-Nr. 153/2 Gem. Sömmersdorf (Steingrube 4)



Sachvortrag:

Die Bauherrin möchten auf dem Flurstück 153/2, Steingrube 3, Gem. Sömmersdorf einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gesamtbebauungsplan Nord".

Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 2.8 festgesetzt, dass die straßenseitige Einfriedung nur eine Höhe von 1,20 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben darf.

Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:

-       Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt 1,80 m.

Hinsichtlich der Einfriedung zu den Nachbarn sind keine Festsetzungen vorhanden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.


  

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.


 



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