Im Juli 2021 fiel der Startschuss für ein beispielloses kommunales Bündnis.
Städte und Gemeinden haben es sich zur Aufgabe gemacht mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits innerorts zu schaffen.
Ziel ist den Forderungen nach Änderung des Straßenverkehrsrechts mehr Gehör zu verschaffen.
Die Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden" sieht Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
Die Initiative fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Der Gemeinderat beschließt der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beizutreten.