Nach Art. 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) führt den Vorsitz in Ausschüssen der Erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied. Dies gilt nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss.
Nach Art. 103 Abs. 2 GO bildet der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.
Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung.
Durch das Ausscheiden von Frau Sandra Raditsch aus dem Gemeinderat ist ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.
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