Die Bauherrin möchten auf dem Flurstück 153/2, Steingrube 3, Gem. Sömmersdorf einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gesamtbebauungsplan Nord".
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 2.8 festgesetzt, dass die straßenseitige Einfriedung nur eine Höhe von 1,20 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben darf.
Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:
- Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt 1,80 m.
Hinsichtlich der Einfriedung zu den Nachbarn sind keine Festsetzungen vorhanden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.