Ausscheiden von Frau Sandra Raditsch aus dem Gemeinderat der Gemeinde Euerbach
Sachvortrag:
Frau Sandra Raditsch hat mit Mail vom 04.12.2023 mitgeteilt, dass sie zum 09.01.2023 ihr Amt als Mitglied des Gemeinderates niederlegen möchte.
Nach Art. 48 Abs. 1Satz 2 GLkrsWG kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen, worüber der Gemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG eine förmliche und verbindliche Feststellung zu treffen hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Ehrenamtes von Frau Sandra Raditsch gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG zum beantragten Zeitpunkt 09.01.2024 zu.
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