Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 17.10.2023 behandelt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Heimbach".
Die Terrassenüberdachung kann verfahrensfrei errichtet werden.
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 3.8 festgesetzt, dass Einfriedungen nur eine Höhe von 1,10 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben dürfen.
Aufgrund dessen wird die folgende Befreiung beantragt:
- Einfriedung: die geplante Gesamthöhe der Einfriedung beträgt 2,00 m.
Die vorhandene Grundstückseinfassung, besteht in Angrenzung zur Von-Hutten-Straße aus einer 50 cm hohen Betonmauer. Auf einer Länge von 8,75m soll ein Mettallgitterzaun auf der bestehenden Grundstückseinfassung errichtet werden, wodurch sich in diesem Teilbereich zur Straße eine Einfriedungshöhe von insgesamt 2,00 m ab OK Gehweg ergibt.
Es liegen nicht alle Nachbarunterschriften vor.
In der Sitzung vom 17.10.2023 wurde bereits der erforderlichen Befreiung des Bebauungsplans bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ab Gehsteig-Oberkante zugestimmt.