Die Kath. Kirchenstiftung Obbach hat mit Schreiben vom 17.09.2023 einen Zuschussantrag für die Reparatur der gesamten Kirchenfenster gestellt. Die voraussichtlichen Kosten betragen 3.472,90 €.
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Institutionen einen Zuschuss in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Eigenleistungen und Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird kein Zuschuss gewährt.
Beschluss:
Der Kath. Kirchenstiftung Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 173,65 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung.
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