Der Bauherr plant den Teilabbruch der bestehenden Abstellhalle. Das Satteldach der Halle ist baufällig und muss erneuert werden. Die bestehende Westwand und ein Teil der Südwand wurden durch Holzständerbauweise errichtet und sollen jetzt durch Mauerwerk ersetzt werden.
Die Grundfläche des Gebäudes bleibt gleich.
Das neue Dach wird als Pfettendachstuhl in Form eines Pultdaches mit einer DN von 10° ausgeführt.
Das Dach soll mit Blech eingedeckt werden und in der Farbe an das Wohnhaus bzw. an die Scheune angepasst werden. Die Abstellhalle dient als Garage, als Holzlager und als Carport.
Die angrenzende Überdachung im Osten bleibt unverändert.
Die Entwässerung wird an den Bestand angeschlossen.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, da das Grundstück keine direkten Nachbarn besitzt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.